Lehrgänge
Pferdeführerschein Umgang
(ehemals Basispass)
Dieser wurde als "Basispass Pferdekunde" im Jahr 2000 eingeführt. Dieses Abzeichen ist die Voraussetzung für alle weiteren Leistungsabzeichen, die im Pferdesport erworben werden können.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein eigenständiges Abzeichen.
Egal in welchem Bereich Sie ein Leistungsabzeichen machen möchten, der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung.
Hier lernen Sie das Grundwissen rund um das Pferd. Der Kurs enthält u.a. die Entwicklungsgeschichte des Pferdes, Verhalten, Pflege, Stall, Gesundheit, Umgang mit dem Pferd, Führen, etc.
Für das Thema Veterinärkunde laden wir eine Tierärztin ein.
Für diesen Kurs sind lt. Ausbildungsprüfungsordnung 30 Lehreinheiten vorgesehen
(1 LE = 45 Minuten)
Kosten: € 150,00
Fahrabzeichen 10 (FA 10)
Dieser Kurs ist ideal für Beifahrer, Einsteiger oder Kinder. Im Praxisteil geht darum wie man den Fahrer bei der Arbeit und bei Vorbereitung des Gespanns zum Fahren unterstützen kann. Sie lernen hier alles um die Sicherheit und Aufgaben als Beifahrer während der Kutschfahrt. Der Beifahrer ist nicht nur zur Unterhaltung dabei, sondern kann unter Umständen zum "wichtigstenMann/Frau" an Bord werden.
Kosten: € 200,00
Fahrabzeichen 7 (FA7)
Hierbei lernen Sie das Vorbereiten des Gespannes zum Fahrens (Pflege, Mithilfe beim Auf- und Abschirren, An- und Ausspannen), das Fahren auf einem Platz oder im Straßenverkehr, in Wald, Feld und Flur.
Die Griffe zum Fahren werden vorab am Fahrlehrgerät geübt.
Im theoretischen Teil wird das u.a. das Wissen über das Pferdeverhalten, Identifizierung eines Pferdes mittels Farben, Geschlecht, Abzeichen, Ethische Grundsätze vermittelt.
Dazu kommt ein Teil der Bodenarbeit.
Für das Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in Begleitung eines Erwachsenen sein, der ebenfalls mindestens im Besitz des FA 5 ist.
Kosten: € 450,0
Fahrabzeichen 6 (FA 6)
Bei diesem Abzeichen lernen Sie u.a. das korrekte Auf- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners, sowie das Fahren im Straßenverkehr, auf einem Platz, in Feld, Wald und Flur.
Als praktische Stunden sollte man 15 LE erreichen.
Im theoretischen Unterricht lernen Sie u.a. die Griffe am Fahrlehrgerät, Geschirrkunde, verkehrssichere Kutsche, Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung, Gesundheit
Desweiteren kommt ein Teil der Bodenarbeit dazu.
Für das Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in Begleitung eines Erwachsenen sein, der ebenfalls mindestens im Besitz des FA 5 ist.
Kosten: € 500,00
Für den PFS Umgang und die Fahrabzeichen 10, 7 und 6 müssen Sie nicht Mitglied in einem Verein sein.
Kutschführerschein A Privatperson
für Alle die einfach Spaß haben am Kutsche fahren und es vernünftig lernen möchten, ohne Turnierambitionen
(kann zusammen mit dem FA 6 abgelegt werden)
Hierfür ist die Voraussetzung der Besitz des PFS Umgang oder RA 7 und 6 oder FA 7 und 6.
Sinn dieses Abzeichens u.a. ist es für mehr Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr zu sorgen, das Wissen um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes zu schulen. Außerdem wird das fahrerische Können mit Schwerpunkt fahren im Straßenverkehr auf einen sicheren Stand gebracht. Inhaltlich ähnlich des FA 6, hier noch ergänzt fahrerisches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf Land- und Forstwirtschaft), Erste Hilfe für Fahrer und Pferd, Rechtsvorschriften (StVO, StVZO, Versicherung, Tierschutzgesetz).
Es sind 22 praktische + 23 theoretische LE vorgeschrieben. Kosten: € 550,00
FA 5 (auf Anfrage)
für Fahreinsteiger mit Turnierambitionen inkl. Zusatzmodul Kutschführerschein A
Hierbei lernen Sie u.a. das korrekte Auf- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners, sowie das Fahren im Straßenverkehr, Feld, Wald und auf einem Dressurplatz. Auf dem Platz muss eine Dressuraufgabe in Anlehnung an die Klasse E gefahren werden.
Als praktische Stunden sollte man 15 LE erreichen.
Desweiteren lernen Sie im theoretischen Unterricht u.a. Fahren am Fahrlehrgerät, Geschirrkunde, Straßenverkehrsrecht, Verhalten in Wald und Feld, Versicherung, Auszüge aus der LPO.
Für das Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in Begleitung eines Erwachsenen sein, der ebenfalls mindestens im Besitz des FA 5 ist.
Für das Thema: Gespanne im Straßenvekehr / Stvo. / Stvzo. arbeiten wir mit einem fahrsportbegeisterten Fahrschullehrer (Kfz.) zusammen.
Kosten: € 650,00
FA 4 (auf Anfrage)
Dieses Fahrabzeichen beinhaltet u.a. das Fahren von Dressurlektionen auf einem Platz, sowie das Fahren eines Standard Hindernisparcours der Klasse A.
Wanderfahrabzeichen I+II
Dieses Abzeichen bietet sich an für alle Freizeitfahrer die gerne in der Natur unterwegs sind.
Teil I beinhaltet u.a. die Planung von Tagestouren, Karten lesen, Wetterkunde, Gesundheit der Pferde, Ausrüstung Pferde-Wagen-Mensch.
Teil II betrifft mehrtägige Wanderfahrten. Hierbei geht es u.a. um die Planung
der Strecke, Unterkünfte, Konditionierung der Pferde.
Voraussetzung für die beiden Abzeichen sind das FA 5, DFA IV, der Fahrpass oder Kutschführerschein A.
Für dieses Abzeichen benötigen Sie einen 8 stündigen Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Kosten: Stufe I und II jeweils € 300,00
Da zwischen dem WFA Stufe I und II keine Wartezeit liegt, kann man beide Abzeichen in einem Kurs an zwei aufeinander folgenden Prüfungstagen ablegen.
Kosten hierfür sind dann Stufe I: € 300 für Stufe II: € 150 zusätzlich
Das heißt € 450 für beide Abzeichen zusammen.
Allerdings 2 x Prüfungsgebühr, da es zwei Prüfungen an aufeinander folgenden Tagen sind.
Longierabzeichen 5 (LA 5)
Bei diesem Abzeichen lernen Sie den korrekten Umgang mit der einfachen Longe und der Longierpeitsche.
Kosten: € 200,00
BITTE BEACHTEN:
Wenn Sie sich für ein Leistungsabzeichen entscheiden, müssen Sie eine Mitgliedschaft in einem von der Dt. Reiterlichen Vereinigung anerkanntem Verein nachweisen, d.h. sie müssen Mitglied sein.