Wir treffen uns während der Zeit des Lehrganges einmal pro Woche für die Theoriestunden, Mittwochs abends von 18 Uhr bis ca. 20 Uhr. In dieser Zeit beschäftigen wir uns mit dem Fahrlehrgerät um die Griffe zu üben, des weiteren arbeiten wir uns durch die theoretischen Sachgebiete z. B. Geschichte des Benno von Achenbach, Geschirrkunde, Wagenkunde etc.
An diesem Abenden werden auch die praktischen Fahrtermine von Woche zu Woche vereinbart. Die praktischen Fahrstunden können täglich stattfinden, von Montags bis Sonntags, Vor- und Nachmittags.
Der praktische Fahrunterricht wird mit unseren erfahrenen Haflingern durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ein- und Zweispännig zu fahren.
Als Ausrüstung benötigen Sie Handschuhe und eine Kopfbedeckung.
Für alle Teilnehmer des "Pferdeführerschein Umgang" gibt es einen gesonderten Termin. Dieser Unterricht findet Samstags Vormittags statt von 9.30 Uhr bis ca. 12 Uhr. Die Fahrer haben somit die Möglichkeit nach einer Pause um ca. 14 Uhr direkt zur Fahrstunde auf dem Hof zu bleiben.
Werden die Wanderfahrabzeichen oder das Longierabzeichen mit angeboten, sind dies dann extra Termine die rechtzeitig angegeben werden.
Die Wanderfahrabzeichen finden an 4 aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Die Longierabzeihen können, je nach Absprache, über 2 Wochenenden gehen.
Mittlerweile wird bei jeder Prüfung auch verlangt, einen Ausschnitt aus der "Bodenarbeit" zu zeigen.
Dies wird während des Lehrganges an gesonderten Terminen vorab geübt.
Zur verbindlichen Anmeldung zu Lehrgängen werden 50 % der Lehrgangsgebühren fällig.
Die restlichen Gebühren sind bei Lehrgangsbeginn fällig.
Im Lehrgangspreis enthalten sind: Theoretischer Unterricht incl. Lehrmaterial von uns (keine Bücher), sowie alle Fahrstunden nach Vereinbarung. Die Prüfungsgebühren werden zur Prüfung fällig.
Es besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits bezahlten Teilnehmergebühren. Diese sind bei Abbruch/Absage des Lehrgangsteilenehmers als Bearbeitungsgebühr / Aufwandsentschädigung zu sehen.
Bei Nichtzustandekommen eines Lehrganges durch den Lehrgangsleiter, werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstattet, sofern dem Lehrgangsleiter keine Kosten durch den Teilnehmer entstanden sind.
Sollten die Lehrgänge vom Teilnehmer unterbrochen werden und am nächsten Termin weitergeführt und beendet werden, fallen nochmal 50 % der Kursgebühr an.